Buchführungsmängel
Weist die Buchführung einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers Mängel auf, kann die Finanzverwaltung Unsicherheitszuschläge festlegen. Solche Unsicherheitszuschläge können nach ständiger Rechtsprechung bis zu 20 % der Umsätze betragen (Bundesfinanzhof/BFH, Beschluss vom 10.5.2012, X B 71/11).
Der Fall
Im Streitfall konnte ein Kioskbesitzer nur verdichtete Sammelbuchungen vorlegen. Kassendaten und Verfahrensdokumentationen fehlten. Der Betriebsprüfer setzte daraufhin einen Unsicherheitszuschlag von 5 % der Umsätze fest.
FG-Urteil
Das Finanzgericht/FG billigt die Hinzuschätzung aufgrund der Mängel in der Buchführung. Bei dem Kiosk sei weder ein innerer Betriebsvergleich durch Nachkalkulation noch ein äußerer Betriebsvergleich mittels Richtsatzsammlung möglich gewesen.
Kassenbuchführung
Der Fall zeigt, wie wichtig es für Gastronominnen und Gastronomen ist, auf eine ordentliche Kassenführung zu achten. Anleitungen zur Kassenbedienung und Kassenprogrammierung sowie Programmierungsprotokolle und Tagesendsummenbons sollten lückenlos vorgelegt werden können.
Stand: 26. März 2025