Seitenbereiche
Inhalt

Kfz-Steuer für Landwirte

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Der Bundesrechnungshof hält die Befreiung von in landwirtschaftlichen Betrieben verwendete Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer/Kfz-Steuer für nicht mehr angemessen. Dies geht aus einem Bericht „Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als € 1 Mrd. Steuereinnahmen (Nr. 19)“ des Bundesrechnungshofes vom 6.12.2022 hervor (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/bemerkungen/bemerkung-19.html).

Sofortige Abschaffung gefordert

Der Bundesrechnungshof hat daher den Bundesfinanzminister aufgefordert, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu streichen. Es geht hierbei nicht nur um Landwirtschaftsfahrzeuge, sondern auch um Fahrzeuge im Schaustellergewerbe oder die Nichterhebung der Steuer für Kraftfahrzeuganhänger. Die Rechnungsprüfer verweisen hier unter anderem auf eine 2017 vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Untersuchung des wissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo-Institut). Die Experten kamen in dieser Studie zu dem Ergebnis, dass mehrere Vergünstigungen in puncto Nachhaltigkeit nicht mehr angemessen seien oder ihr Ziel bereits erreicht hätten. Eine entsprechende Initiative des Ministeriums sei bereits seit Jahren überfällig und müsse nun ohne weitere Verzögerungen erfolgen, so der Bundesrechnungshof.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Mandanten-Fernbetreuung

Mit der Fernbetreuung können wir Sie schnell und effizient bei der täglichen Arbeit unterstützen.

Zur Fernbetreuung

Unternehmen online

Mit „Unternehmen Online“ machen wir gemeinsam einen Schritt in eine Buchführung mit Zukunft.

Unternehmen online

Aktuelles

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert.

Steuernews

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.